
Ist es erlaubt, einen Big Bag, eine Mulde oder einen Container auf öffentlichem Grund abzustellen und zu befüllen?
Mit einer Genehmigung der Gemeinde ist es erlaubt.
Die Genehmigung gemäß § 90 Straßenverkehrsordnung wird für den gewünschten Zeitraum ausgestellt und ist in den meisten Fällen kostenpflichtig. Sie beinhaltet straßenverkehrsrechtliche Sicherungsmaßnahmen wie z. B. Beleuchtungsvorschriften oder notwendige Absperrungen.
Siehe auch: In welchen Fällen braucht man eine Aufstellgenehmigung?