Bei Hausgeräten handelt es sich generell um alle haushaltsüblichen Geräte. Es zählen also alle Geräte dazu, die typischerweise in privaten Haushalten zu finden sind. Bei der Entsorgung von unbrauchbar gewordenen Hausgeräten (Altgeräte) muss zwischen Elektrogeräten und nicht-elektronischen Geräten unterschieden werden. Denn während nicht-elektronische Altgeräte zusammen mit anderem Metall und Schrott entsorgt werden dürfen, muss die Entsorgung der Elektroaltgeräte unbedingt gesondert erfolgen.

Abfall Glossar [H-I]
Heraklith sind Holzwolle-Leichtbauplatten, die sehr formstabil und sehr fest sind. Sie verfügen über viele positive Eigenschaften, wie zum Beispiel eine hohe Wärmespeicherkapazität sowie die Fähigkeit der Schalldämmung (verputzt) bzw. Schallabsorption (unverputzt), der Feuchtigkeitsregulierung, uvm. Heraklith-Platten sind im Container für Bauschutt zu entsorgen.
>> Heraklith und Heraklith-Platten entsorgen im Bauschuttcontainer
Holz beschreibt zusammenfassend das Gewebe der Sprossachsen von Bäumen und Sträuchern. Holz findet bis heute viele verschiedene Anwendungen. Als Baustoff (siehe Bauholz) dient es beispielsweise bei der Errichtung von diversen Gebäuden und Bauwerken, als Konstruktionswerkstoff (siehe Konstruktionshölzer) zur Festigung von Gebäuden sowie Hauptmaterial bei der Produktion von diversen Gegenständen. Alle Arten von Altholz sollten je nach Reinheit gesondert entsorgt werden.
Bei unbehandeltem Holz handelt es sich um naturbelassenes Holz, das nicht mit Fremdstoffen lasiert, lackiert, gestrichen oder imprägniert wurde. Während für jegliches behandeltes Altholz jeweils gesonderte Entsorgungsregeln gelten, kann jede Art von unbehandeltem Altholz grundsätzlich gemeinsam (aber getrennt von anderen Abfallarten) entsorgt werden. Unbehandeltes Altholz lässt sich nach der fachgerechten Entsorgung ohne weiteres recht unkompliziert stofflich oder energetisch wiederverwerten.
Holzmöbel sind Möbelstücke, die hauptsächlich aus Holz hergestellt sind. Bei der Entsorgung von Altholzmöbeln, gilt grundsätzlich Gleiches wie für die Entsorgung von anderen Altholzarten (siehe Altholz). Auch hier ist wichtig zwischen unbehandeltem und behandeltem Altholz zu unterscheiden. Unbehandelte, d.h. nicht mit Fremdstoffen lasierte, lackierte, gestrichene oder imprägnierte Holzmöbel können zusammen mit anderem Altholz entsorgt werden, während für behandelte Holzmöbel jeweils gesonderte Regelungen gelten.